05.11.2020, 21:10
Hi
Ich glaube der Tüv- Prüfer kann bezüglich der Nummernschildgröße eintragen was er will.
Letztlich liegt das im Ermessen der Zulassungsstelle.
Eigentlich wäre ein Leichtkraftrad-Kennzeichen (255 x 130mm) für das Auto angebracht.
Gruß
Ich glaube der Tüv- Prüfer kann bezüglich der Nummernschildgröße eintragen was er will.
Letztlich liegt das im Ermessen der Zulassungsstelle.
Eigentlich wäre ein Leichtkraftrad-Kennzeichen (255 x 130mm) für das Auto angebracht.
Gruß
Schwarz ist bunt genug!