Da wäre ich vorsichtig...
Mein Kenntnisstand: Dauerhafte gelbe Leuchten nach vorne sind unzulässig ( da das hier immer eine Seitenbrenzungsleuchte dann wäre ). Bei meiner 78er musste diese Dauerbeleuchtung der vorderen Blinker deaktiviert werden für die Zulassung.
Genauso mussten die hinteren, seitlichen roten Sidemarker deaktiviert werden ( Leuchtmittel raus reichte den TÜV nicht, ich sollte das Glas von innen schwarz lackieren... ; Hab dann neue vordere gelbe Sidemarker eingebaut... damit war er dann zufrieden ).
Aber wie das hier so ist: Jeder Prüfer hat andere Punkte...
Edit:
Aus nem anderen Forum
Grundsätzlich sind laut StVZO Blinker ("Fahrtrichtungsanzeiger") als blinkende Glühlampen mit 21 W bzw. entsprechende Konstruktionen in LED definiert. Die StVZO sieht keine dauerhaft leuchtenden Blinkleuchten vor und erlaubt diese nicht.
Was Ihr diskutiert sind die in den USA üblichen und dort zulässigen kombinierten Standlicht- und Blinkleuchten. Dabei blinken sie mit 21 W und leuchten als Standlicht mit 5 W. Das ist bei uns nicht zulässig. Alleine schon deshalb, weil Stand- und Parkleuchten laut StVZO weiß zu leuchten haben und nicht gelb.
Normalerweise müssen auch aus den USA importierte Fahrzeuge gemäß StVZO umgerüstet werden. Es sind jedoch zahlreiche US-Importe auf deutschen Straßen unterwegs, bei denen diese US-style Blink-/Standleuchten bei der deutschen Erstzulassung vom TÜV so akzeptiert und zugelassen wurden.
Bei mir wurde das dann nicht akzeptiert/zugelassen...
Mein Kenntnisstand: Dauerhafte gelbe Leuchten nach vorne sind unzulässig ( da das hier immer eine Seitenbrenzungsleuchte dann wäre ). Bei meiner 78er musste diese Dauerbeleuchtung der vorderen Blinker deaktiviert werden für die Zulassung.
Genauso mussten die hinteren, seitlichen roten Sidemarker deaktiviert werden ( Leuchtmittel raus reichte den TÜV nicht, ich sollte das Glas von innen schwarz lackieren... ; Hab dann neue vordere gelbe Sidemarker eingebaut... damit war er dann zufrieden ).
Aber wie das hier so ist: Jeder Prüfer hat andere Punkte...
Edit:
Aus nem anderen Forum
Grundsätzlich sind laut StVZO Blinker ("Fahrtrichtungsanzeiger") als blinkende Glühlampen mit 21 W bzw. entsprechende Konstruktionen in LED definiert. Die StVZO sieht keine dauerhaft leuchtenden Blinkleuchten vor und erlaubt diese nicht.
Was Ihr diskutiert sind die in den USA üblichen und dort zulässigen kombinierten Standlicht- und Blinkleuchten. Dabei blinken sie mit 21 W und leuchten als Standlicht mit 5 W. Das ist bei uns nicht zulässig. Alleine schon deshalb, weil Stand- und Parkleuchten laut StVZO weiß zu leuchten haben und nicht gelb.
Normalerweise müssen auch aus den USA importierte Fahrzeuge gemäß StVZO umgerüstet werden. Es sind jedoch zahlreiche US-Importe auf deutschen Straßen unterwegs, bei denen diese US-style Blink-/Standleuchten bei der deutschen Erstzulassung vom TÜV so akzeptiert und zugelassen wurden.
Bei mir wurde das dann nicht akzeptiert/zugelassen...
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
Jens
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