M. E. gilt das nur dann, wenn GM das freiwillig so macht. Eine Pflicht dazu gibt es m. E. nicht.
Bei meinen beiden Tageszulassungen läuft die Herstellergarantie m. W. seit dem Tag der Erstzulassung durch den Händler.
Bei meinen beiden Tageszulassungen läuft die Herstellergarantie m. W. seit dem Tag der Erstzulassung durch den Händler.