20.07.2020, 18:39
@ Stechrochen, ich wohne an der Nord-West Seite des Bodensees, in der Nähe von Überlingen.
und zum Thema Nervenzusammenbruch (hatte ich ganz vergessen): Der Rahmen braucht ja eine zugängliche Rahmennummer im vorderen, rechten Bereich. Ab 70 sind ja keinen genieteten Schilder mehr zulässig, also müssen es Schlagzahlen sein. Ich habe schon öfters Schlagzahlen verwendet, aber diesmal bin ich fast wahnsinning geworden. Zum einen kommt man nicht dran, zum anderen verbiegt sich das Rahmenrohr an der Stelle auf die man "draufzimmern" muss. Ich habe dann entnervt aufgegeben und war davon ausgegangen, dass ich so keinen Abnahme bekomme. -- Dem war aber nicht so, weil der Prüfer die Identität ja auch am Scheibenrahmen sieht und die Rahmennumme von der Zulassungsstelle geprüft wird.
Der Prüfer kam dan nmit einer guten Idee aus seinem Büro: Man könne die Rahmennummer auch auf ein Blech prägen oder gravieren und diese dann anpunkten. Keine Nieten und kein verbogenes Rahmenrohr. Perfekt! Allerdings muss das natürlich bei der Erstellung des Briefes bei der Zulassungsstelle angebracht sein.
und zum Thema Nervenzusammenbruch (hatte ich ganz vergessen): Der Rahmen braucht ja eine zugängliche Rahmennummer im vorderen, rechten Bereich. Ab 70 sind ja keinen genieteten Schilder mehr zulässig, also müssen es Schlagzahlen sein. Ich habe schon öfters Schlagzahlen verwendet, aber diesmal bin ich fast wahnsinning geworden. Zum einen kommt man nicht dran, zum anderen verbiegt sich das Rahmenrohr an der Stelle auf die man "draufzimmern" muss. Ich habe dann entnervt aufgegeben und war davon ausgegangen, dass ich so keinen Abnahme bekomme. -- Dem war aber nicht so, weil der Prüfer die Identität ja auch am Scheibenrahmen sieht und die Rahmennumme von der Zulassungsstelle geprüft wird.
Der Prüfer kam dan nmit einer guten Idee aus seinem Büro: Man könne die Rahmennummer auch auf ein Blech prägen oder gravieren und diese dann anpunkten. Keine Nieten und kein verbogenes Rahmenrohr. Perfekt! Allerdings muss das natürlich bei der Erstellung des Briefes bei der Zulassungsstelle angebracht sein.