25.06.2020, 21:48
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25.06.2020, 22:35 von Ing.M.Frank.)
(25.06.2020, 07:25)StevesRay schrieb: Ich habe 10 mm Distanzscheiben von SCC mit Gutachten vom TÜV Austria an allen Rädern ohne Probleme eintragen lassen. Eintragung nur für eine Achse ist wohl das größere Problem.
Bördeln wäre bei Glasfaser bestimmt eine besondere Herausforderung
Gruß
Stefan
Hi Stefan,
Ja Glasfaser bördeln wäre lustig. Also Distanzscheiben auf der HA ist kein Problem, es ist nur fahrdynamisch unsinnig vorne breitere Scheiben als hinten zu montieren. Deshalb wird das auch nicht eingetragen, außer es wären z.B. b=5mm an der VA und an der HA keine montiert, als Grenzfall sozusagen.
(25.06.2020, 10:22)Chevyvette90 schrieb: Ich hab letztens welche von SCC verbaut und wollte diese eintragen lassen doch der Prüfer meinte nur über §21 möglich da Importfahrzeug
[...]
Hallo,
wenn du ein Importfahrzeug hast, das nach §21 StVZO eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge hat, dann muss jede Änderung, egal ob dies ein §19(3) wäre oder nur eine ABE die du mitführen musst durch einen §19(2) StVZO (in Verbindung mit §21 StVZO) eingetragen werden. Die ABE für ein bestimmtes Bauteil ist dann beim Importfahrzeug nicht gültig, da du keine EG-Typgenehmigung (oder nationale Betriebserlaubnis) hast auf die sich die ABE bezieht (siehe Zul.-Besch. Teil 1: Feld 2.2, also Typschlüsselnr. ist ausgenullt und Feld K enthält keine EG-Typgenehmigung).
Heißt also vereinfacht für ein Importfahrzeug muss praktisch alles was am Fahrzeug geändert wird (nach StVZO relevant) eingetragen werden.
Gruß Martin