16.06.2020, 09:55
(16.06.2020, 01:17)René K. schrieb: Das mit dem Kurz-Wertgutachten bzw. Vollgutachten und dem versicherten Wert bei der Versicherung halte ich für ein Gerücht!
Die meisten Versicherer proklamieren ein Kurzgutachten (z. B. Classic-Data) als ausreichend für die Versicherung. Wenn der daraus ermittelte Wert für das Fahrzeug in der Versicherungs-Police eingetragen und der damit verbundene Beitrag dokumentiert sind dürfte es im Schadensfall eigentlich keine Diskussionen geben. Schließlich hat man für den geschätzten Wert ja seinen Beitrag gezahlt... egal, ob das Fahrzeug tatsächlich diesen Wert hatte oder nicht.
Gruß...
René
P. S.: Vielleicht wissen einige rechtsvertraute Mitglieder ja Rat!?!
Von wegen, René, zur Berechnung der Prämie wird der Wert gerne genommen, bei Totalschaden oder Entwendung geht die Diskussion um den Wiederbeschaffungswert aber dennoch los, besonders wenn das Gutachten nicht ganz frisch ist. Ich habe aktuell wieder mal ein Porsche G-Modell in Bearbeitung. Gutachten 2,3 Jahre alt, Gutachtenwert 78T, die Versicherung sagt, für 52T gibt es das Auto gleichwertig am Markt. Okay, die Preise sind nicht gerade gestiegen, aber auch nicht so gefallen.
Also, bloß weil Du die Prämie nach dem Gutachtenwert gezahlt hast, gibt es den noch lange nicht.
Gruß
Edgar