09.12.2004, 18:38
Unlauter auf jedem Fall, aber Rechtlich leider machbar.
So etwas sind nur dann Koppelgeschäfte (die verboten sind) wenn der Händler den Artikel nur in der Verbindung mit einem Folgegeschäft anbietet. Da er die Vette aber auch ohne Wartungsvertrag verkauft (zum Listenpreis) geht das in Ordnung.
Darauf sind wir auch schon einmal "hereingefallen" elektrischer Zentralheizung wurde zu einem günstigen Preis in die Eigentumswohnung eingebaut, hatte aber zur Folge dass wir den Heizstrom für mehrere Jahre nur von einem Energieversorger beziehen durften.
Gruß Thomas
(der von so etwas die Finger lassen würde)
@edit
Rechtschreibung
So etwas sind nur dann Koppelgeschäfte (die verboten sind) wenn der Händler den Artikel nur in der Verbindung mit einem Folgegeschäft anbietet. Da er die Vette aber auch ohne Wartungsvertrag verkauft (zum Listenpreis) geht das in Ordnung.
Darauf sind wir auch schon einmal "hereingefallen" elektrischer Zentralheizung wurde zu einem günstigen Preis in die Eigentumswohnung eingebaut, hatte aber zur Folge dass wir den Heizstrom für mehrere Jahre nur von einem Energieversorger beziehen durften.
Gruß Thomas
(der von so etwas die Finger lassen würde)
@edit
Rechtschreibung
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."
- Brandner Kaspar
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