17.02.2020, 10:43
Da hilft nur eine Beweissicherung im Zustand der Ausliefung und zwar so schnell wie möglich. Wenn man eine RSV hat, zahlt die ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren.
Es bedarf auch noch einer sorgfältigen Prüfung des Kaufvertrages und ggfls. einer Fristsetzung zur Mängelbeseitigung.
An der Stelle kann man ganz viel falsch machen, wenn Du Rat brauchst, ruf mich an 0172 2833028.
Gruß
Edgar
Es bedarf auch noch einer sorgfältigen Prüfung des Kaufvertrages und ggfls. einer Fristsetzung zur Mängelbeseitigung.
An der Stelle kann man ganz viel falsch machen, wenn Du Rat brauchst, ruf mich an 0172 2833028.
Gruß
Edgar