28.10.2019, 21:52
(28.10.2019, 21:05)C1-Matthias schrieb: Laut unserem TÜV (Hanse) sind die Ausnahmegenehmigungen für Fahrzeuge ab 1970 bundesweit jetzt nicht mehr möglich. Die Rückfahrleuchte zum Blinker umzubauen ist grundsätzlich möglich, nur passt dann der Abstand zum äußeren Fahrzeugrand von max. 40 cm nicht mehr. Diese müssten dann mit den äußeren Leuchten getauscht werden.
Falls erforderlich, schlage ich die Rahmennummer immer in ein Flacheisen welches ich dann an den Rahmen schweiße /hefte.
Gruß
Matthias
In BW gibt es wohl sogar eine Richtlinie, die rote Blinker hinten bei Importfahrzeugen bis 89 (nicht sicher?) ausdrücklich erlaubt. Ich habe es mit eigenen Ohren aus dem Mund der Schbearbeiterin im Regierungspräsidium gehört. Der Prüfer hatte telefonisch nach der Ausnahmegenehmigung gefragt -- nicht mehr nötig, da etc. ... die Antwort.
Ich konnte jetzt noch nicht "am Fahrzeug" nachmessen, aber nach meinen Messungen auf Zeichnungen müsste die Außenkante der inneren Leuchten weniger als 40cm vom Fahrzeugrand entfernt sein. Auch der Abstand innen sollte ausreichend sein.