06.10.2019, 23:54
Bis 89 werden rote Blinker mit einer Ausnahmegenehmigung des zuständigen Regierungspräsidiums eingetragen. Das entsprechende Dokument muss man jedoch stehts mitführen. Vor 71? Benötigt man keine Sondergenehmigung.
Natürlich muss der Prüfer diese „Empfehlung“ eintragen. Rest passiert dann auf der Zulassungsstelle.
Natürlich muss der Prüfer diese „Empfehlung“ eintragen. Rest passiert dann auf der Zulassungsstelle.