Stimmt JR gesetzlich war es ganz klar anders geregelt. Ursprünglich war eine Erstzulassung von Neufahrzeugen (egal Import- oder EU-Modellen) ohne die Erfüllung der derzeitig gültige Abgasnorm seid dem 01.09.2018 nicht mehr möglich (siehe hierzu die auf 1 Jahr befristeten Ausnahmegenehmigungen).
Bei neu homologierten Modellen musste diese Abgasnorm bereits seid dem 01.09.2017 erfüllt sein.
Die Erstzulassung von "gebrauchten"- Import-Fahrzeugen ohne die Erfüllung der derzeitigen Abgasnorm muss vor dem 01.09.2018 im Ursprungsland liegen. So zumindest die ursprüngliche Fassung der EU-weit geltenden Bestimmungen.
Bei unserem derzeitigen Verkehrsminister verwundert mich jedoch nicht´s mehr - "vorwärts, rückwärts, seitwärts," nur rein gar nix richtig. Dies alles ist natürlich beim derzeitigen Elektro-Mobilitäts-Hype und der allseits geforderten Emissionsminderung von Verbrennungsmotoren eher "als schlechter Witz" zu betiteln.
Das ist aber jetzt kein besonderes C8 Problem - denn die finde ich wirklich äußerst "chic".
Wolly #108
Bei neu homologierten Modellen musste diese Abgasnorm bereits seid dem 01.09.2017 erfüllt sein.
Die Erstzulassung von "gebrauchten"- Import-Fahrzeugen ohne die Erfüllung der derzeitigen Abgasnorm muss vor dem 01.09.2018 im Ursprungsland liegen. So zumindest die ursprüngliche Fassung der EU-weit geltenden Bestimmungen.
Bei unserem derzeitigen Verkehrsminister verwundert mich jedoch nicht´s mehr - "vorwärts, rückwärts, seitwärts," nur rein gar nix richtig. Dies alles ist natürlich beim derzeitigen Elektro-Mobilitäts-Hype und der allseits geforderten Emissionsminderung von Verbrennungsmotoren eher "als schlechter Witz" zu betiteln.
Das ist aber jetzt kein besonderes C8 Problem - denn die finde ich wirklich äußerst "chic".
Wolly #108