29.05.2019, 23:44
(26.05.2019, 13:15)kalle1 schrieb: Das die den Vergaser bemängeln und dadurch die H Zulassung aberkennen ist ja wohl sowas von Schikane , die schreit zum Himmel, die Vergaser gab es auch schon als das Auto gebaut wurde also genauso alt wie das Auto. Ich weiß jetzt nicht wie das in München gehandhabt wird aber ich würde auf jeden Fall versuchen dem Bullen eins reinzuwürgen wegen unverhältnismäsiger Maßnahmen. Eine Verkehrsunsicherheit bestand in keinster Weise,
Hallo kalle1
Ob es den Vergaser schon gab, als das Auto gebaut wurde, ist vollkommen Wurst.
Es gibt mehrere Umstände, die zum Erlöschen der ABE des Fahrzeugs führen können. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 19 StVZO wieder.
Die ABE erlischt demnach, wenn einer der nachstehenden Punkte erfüllt ist.
- die Fahrzeugart wurde durch einen Umbau verändert.
- es wurden Eingriffe vorgenommen, welche das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtern (z. B. Modifikation des Motors oder der Auspuffanlage)
- durch eine Änderung ist die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu erwarten (z. B. Änderungen an den Rädern, der Lenkung, den Bremsen oder dem Fahrwerk)
- Nichterfüllung der Anbauabnahme (z. B. durch TÜV oder DEKRA), sofern diese Pflicht bestand
- Missachtung von Anbauvorschriften, Einschränkungen oder sonstiger Auflagen bei technischen Änderungen
Für mich ist das nicht unverhältnismäßig...
Das Schuss mit dem "reinwürgen" wird sicherlich nach hinten losgehen...
Ich habe mit bei der H-Zulassung den Vergaser, die Brücke, den Lufi und den kompletten Auspuff mit Fächerkrümmer eintragen lassen. Alles easy....
Tschau Alois...
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