(19.02.2019, 17:15)neverforgetme schrieb: ... und musst nachweisen dass die durchgeführte Veränderung nicht ursächlich für den Schaden war. Das dürfte in einigen Fällen unmöglich aber zumindest immer sehr teuer werden.
Wenn es hier schon um Beweisfragen geht: Eher wird im Fall eines Rechtsstreits die garantiegebende Versicherung bzw. der sonstige Garantiegeber nachweisen müssen, dass die Veränderung für den Schaden ursächlich war und daher die betreffende Ausschlussklausel greift.
Im Ergebnis bleibt es aber sicherlich dabei, dass eigenmächtige Veränderungen in Bezug auf die Garantie ein nicht unerhebliches Risiko darstellen (können).