Die FZV Paragraph 10 sagt 200mm Abstand vom unteren Rand des vorderen Kennzeichens zum Boden. Mit Ingo's Kennzeichenhalter habe ich an der (runtergedrehten) C6 145mm, wäre also auch nicht ganz legal, auf dem Land interessiert es aber wohl niemand.
Edith: JR hat es gerade korrigiert.
Gruß....Ralf
Edith: JR hat es gerade korrigiert.
Gruß....Ralf