(24.01.2019, 16:15)INJA schrieb: Ich würde sagen:
Original GM. Eintragung nicht nötig.
Ist bei original Zubehörteilen bei VW, BMW usw. auch nicht nötig.
Nur meine Meinung und unverbindlich
Nur mein kurzer Senf dazu - ebenfalls unverbindlich und zudem auch nur aus der Laienecke: In Bezug auf den Camaro haben wir dazu reichliche Diskussionen im dortigen Forum. Denn es ist offenbar so, dass viele originale US-Teile von GM am EU-Camaro nicht eintragungsfähig sind (am importierten US-Camaro dagegen schon), weil die Teile zwar original von GM sind, aber (kurz und vereinfacht gesagt) keine EU- Import- bzw. -Genehmigungsverfahren durchlaufen haben.
Das gilt z. B. in Bezug auf die originalen dunklen (Klarglas-) Rückleuchten, weil denen das hier erforderliche Prüfzeichen fehlt. Daher hier nicht verbaubar und nicht eintragungsfähig. Allerdings ist Beleuchtung, zugegeben, ja immer ein Sonderfall. Aber z. B. auch Originalfelgen von GM, die es nur in den USA gibt, sind hier (so gut wie) nicht eintragungsfähig.
Bei Zubehörteilen von/für VW, BMW etc. ist das natürlich anders, weil die Teile hierzulande alle (wieder vereinfacht gesagt) ordnungsgemäß in den Verkehr gebracht wurden.