07.11.2018, 16:12
Nach Gutachten abrechnen= Mwst.wird nicht ausbezahlt. Reparieren wie Du es möchtest.
Reparierten Schaden fotografieren, evtl mit tagesaktueller Zeitung im Bild als Datumsbeweis.
Mwst. wird normalerweise dann ausbezahlt,da Schaden nachweislich behoben.
Gruß
Reparierten Schaden fotografieren, evtl mit tagesaktueller Zeitung im Bild als Datumsbeweis.
Mwst. wird normalerweise dann ausbezahlt,da Schaden nachweislich behoben.
Gruß
Lächle.
Du du kannst sie nicht alle Töten.
