10.10.2018, 20:12
(10.10.2018, 19:28)jackpot schrieb: Eigendlich ist doch jede Diskussion um eine Kennzeichengröße wertloser Müll, da doch jede Zulassungsstelle da eh macht, was sie will und man dem Beamtenschimmel voll ausgesetzt ist. Und alleine schon ein drittes Kennzeichen anfertigen zu lassen, um es dann ungestempelt zu benutzen, fällt doch schon unter Urkundenmißbrauch. Das sowas dann auch noch von einem angeblichen Rechtsanwalt empfohlen wird, schlägt dem sprichwörtlichen Fass den Boden aus!
Der Unsinn, den Du hier schreibst, wird nicht besser dadurch, daß Du hier quasi lautstark durch die Zeilen pöbelst.
Das Anfertigen lassen und Anbringen eines ungesiegelten Kennzeichens ist weder das Gebrauchmachen einer falschen Urkunde, noch das Herstellen einer solchen. Die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Rechtsverkehrs, das geschützte Rechtsgut der Urkundsdelikte, wird durch das Anbringen eines ungesiegelten Kennzeichens nicht berührt.
Einen Urkundenmissbrauch gibt nur in Deiner Phantasie, nicht aber im StGB.
Gruß vom angeblichen Rechtsanwalt
Edgar
ach ja, lies doch einfach den wertlosen Müll, den die anderen User hier absondern, nicht.