08.10.2018, 18:17
Ja schön das Urteil, das ich hier im Volltext vorliegen habe, aber nur wenn man DS fährt und sein großes Kennzeichen abwinkeln will. Dazu ist es so, daß die Ermessensentscheidung der Behörde eben noch aussteht.
Vielleicht ein kleiner Schritt auf dem Weg, aber lange noch kein Grund zu feiern.
Wann ein Normkennzeichen und seine Befestigung ( die es bei der DS war ) den Charakter des historischen Kulturgutes verfälscht, wird im Einzelfall immer streitig bleiben.
Das dies Kennzeichenformat - denkt Euch mal die Platte darunter weg, dieser Schwachsinn von Metzemacher ist lange Geschichte - einem Richter aufstößt, weil es den Charakter des historischen Kulturgutes verfälscht, wage ich zu bezweifeln.
Gruß
Edgar
Vielleicht ein kleiner Schritt auf dem Weg, aber lange noch kein Grund zu feiern.
Wann ein Normkennzeichen und seine Befestigung ( die es bei der DS war ) den Charakter des historischen Kulturgutes verfälscht, wird im Einzelfall immer streitig bleiben.
Das dies Kennzeichenformat - denkt Euch mal die Platte darunter weg, dieser Schwachsinn von Metzemacher ist lange Geschichte - einem Richter aufstößt, weil es den Charakter des historischen Kulturgutes verfälscht, wage ich zu bezweifeln.
Gruß
Edgar