Das sollte aber doch nach dem Motorcode gehen. Den hat der TÜV Süd zumindest bei mir angefordert und bekommen. Dieser Motorencode ist Euro 2 und nicht E2=Euro1.
Stefan
So war es bei mir auch. Im "Nord-Gutachten" hat man Euro2 u.a. nach dem Motor/Emissionslabel festgestellt. Es bedarf keiner Ausnahmegenehmigung. Grundsätzlich wird doch gesagt, die Gutachten dienen dazu, einem Fahrzeug verbindliche Eigenschaften zu attestieren, die der TÜV-Prüfer bei der §21-Untersuchenung checken kann und ihm die Arbeit erleichtern sollen. Und mit dem Eintrag in Zeile 14 des Gutachtens, dass als verbindliche Eigenschaft eine Euro1 ausweist, ist das Gutachten m.E. schlichtweg falsch.
Stefan
So war es bei mir auch. Im "Nord-Gutachten" hat man Euro2 u.a. nach dem Motor/Emissionslabel festgestellt. Es bedarf keiner Ausnahmegenehmigung. Grundsätzlich wird doch gesagt, die Gutachten dienen dazu, einem Fahrzeug verbindliche Eigenschaften zu attestieren, die der TÜV-Prüfer bei der §21-Untersuchenung checken kann und ihm die Arbeit erleichtern sollen. Und mit dem Eintrag in Zeile 14 des Gutachtens, dass als verbindliche Eigenschaft eine Euro1 ausweist, ist das Gutachten m.E. schlichtweg falsch.