Hallo Stefan,
wie schon geschrieben, die individulle AGA für meine Volvo ist inkl. TÜV-Eintragung.
Die Einzelabnahme ist Teil vom Service und wurde nach der Fertigstellung der Anlage gleich vor Ort durch den TÜV-Prüfer mit erledigt.
Man muss dann nur noch Zulassungstelle und die Papiere ändern lassen. War alles problemlos, ebenso wie mir Hauptuntersuchungen keine Schweißperlen auf die Stirn treiben.
Das ist für mich ja der große Pluspunkt, dass die AGA im Gegensatz zu dem ganzen US-Aftermarket Zeug wirklich eingetragen ist.
Man gibt halt nicht 2,5k Euro für eine Anlage aus den Staaten aus und der Prüfer winkt trotz positivem Vorgespräch dann im letzten Moment doch ab.
Hatte wegen der Corsa auch schon mit dem TÜV gesprochen, der Prüfer war grundsätzlich aufgeschlossen, sicher festlegen konnte und wollte er sich aber erst, wenn die Anlage vorgeführt wird. Logisch, wenn die finale Messung dagegen spricht, kann der das ja auch nicht einfach abnicken
Grüße,
Jörg
edit:
meine Euro-C4 hat in der Zulassung unter U.1. bei Standgeräusch in dB(A) nur 85P eingetragen, andere haben da wohl 90 und mehr stehen.
Ach ja, zusätzlich müsste man für eine Kleinserien-Anlage mit TÜV-Guachten auch noch zwischen Handschalter und Automatik unterscheiden bzw. sich für eine Getriebeart festlegen...der gültige Anwendungsbereich wird dadurch noch kleiner.
wie schon geschrieben, die individulle AGA für meine Volvo ist inkl. TÜV-Eintragung.
Die Einzelabnahme ist Teil vom Service und wurde nach der Fertigstellung der Anlage gleich vor Ort durch den TÜV-Prüfer mit erledigt.
Man muss dann nur noch Zulassungstelle und die Papiere ändern lassen. War alles problemlos, ebenso wie mir Hauptuntersuchungen keine Schweißperlen auf die Stirn treiben.
Das ist für mich ja der große Pluspunkt, dass die AGA im Gegensatz zu dem ganzen US-Aftermarket Zeug wirklich eingetragen ist.
Man gibt halt nicht 2,5k Euro für eine Anlage aus den Staaten aus und der Prüfer winkt trotz positivem Vorgespräch dann im letzten Moment doch ab.
Hatte wegen der Corsa auch schon mit dem TÜV gesprochen, der Prüfer war grundsätzlich aufgeschlossen, sicher festlegen konnte und wollte er sich aber erst, wenn die Anlage vorgeführt wird. Logisch, wenn die finale Messung dagegen spricht, kann der das ja auch nicht einfach abnicken
Grüße,
Jörg
edit:
meine Euro-C4 hat in der Zulassung unter U.1. bei Standgeräusch in dB(A) nur 85P eingetragen, andere haben da wohl 90 und mehr stehen.
Ach ja, zusätzlich müsste man für eine Kleinserien-Anlage mit TÜV-Guachten auch noch zwischen Handschalter und Automatik unterscheiden bzw. sich für eine Getriebeart festlegen...der gültige Anwendungsbereich wird dadurch noch kleiner.