30.06.2002, 17:17
Man kann natürlich bei der Zulassungsbehörde jederzeit nach einer kürzeren Nummer nachfragen, und evtl auch eine bekommen. Man muss aber bedenken das es einen Unterschied gibt zwischen einer "kurzen" Nummer, wie z.B. "F-L 2" auf einem "langen" Nummernschildblech oder der gleichen Nummer auf einem kurzen Blech. Ein kurzes Nummenschildblech (wie z.B. länge 32cm) ist Eintragungspflichtig (zumindest vorne). Es nutzt also nichts wenn man eine kurze Nummer wie oben Beschrieben hat, diese jedoch auf ein langes Blech gestanzt wird.
Sollte es eine Zulassungsstelle geben die das kurze Blech ohne Eintragung vergibt - - - Glück gehabt, dies ist jedoch nicht die Regel und auch nicht zulässig.
Jochen
Sollte es eine Zulassungsstelle geben die das kurze Blech ohne Eintragung vergibt - - - Glück gehabt, dies ist jedoch nicht die Regel und auch nicht zulässig.
Jochen