24.05.2018, 19:17
Soviel ich weiß, gilt die o. a. Beschränkung nur bei Vollkasko; der eigene Schaden würde demnach nicht von der Versicherung übernommen. So habe ich ein Gerichtsurteil verstanden.
Bei Teilkasko gilt weiterhin der Haftpflichtschutz für den Fremdschaden.
Allerdings sollte dieses Thema eher unter dem Thread Vettetalk aufgeführt werden.
Grüße
Axel
Bei Teilkasko gilt weiterhin der Haftpflichtschutz für den Fremdschaden.
Allerdings sollte dieses Thema eher unter dem Thread Vettetalk aufgeführt werden.
Grüße
Axel
Axel Pfeiffer