14.10.2004, 11:51
Wenn ich das als Laie also recht verstehe, schaltet das GAT - Gerät lediglich über ein Ventil Luft dazu bzw. ab. Wenn dem so ist, folgere ich daraus, das dieses Gerät also auch ohne Änderungen die gleiche Funktion bei einem LT1 bzw. einem L83 erfüllen müßte. Nur sind hier die Gutachten für die Eintragung in die Wagenpapiere noch nicht erstellt worden. Richtig ?
Mit fragenden Grüßen
Aron
Mit fragenden Grüßen
Aron