(01.01.2018, 15:25)galaxy7 schrieb: Meine US-C6 hat die Original Scheinwerfer mit D1S statt CE-Kennzeichen, die sind im KFZ-Schein wie folgt eingetragen:
"SCHEINWERFER.F.FERNL.U.ABBLEND.,KENNZ D1S*;IN ETW.WIRK.DUR.LTI NACHGEW. (SCHEINW.REIN.ANL.NACHGER.;LWR AUFGR.D.GER.LAST-LEER-VERH.ENTBEHRL.)"
Diese Abnahme sollte für die GB-Version des TE eigentlich auch möglich sein. Eventuell auch als Notlösung bei notwendigem SW-Ersatz für eine EU-C6 mit US-Scheinwerfern anwendbar ?
Nö, GB hat genauso EU-Scheinwerfer mit Standlicht wie die Restlichen. Der Unterschied ist die Ausleuchtung bei Links- & Rechtsverkehr, damit fällst du bei jedem Lichttest auf Grund der Blendung des Gegenverkehrs durch.
Es gibt Fahrzeuge da kann man beide Scheinwerfer öffnen und die Bleche welche das Licht abschirmen einfach in den Anderen umbauen, danach ist kein Unterschied zu hiesigen Scheinwerfern feststellbar.