07.12.2017, 18:22
Die Geschichte Hochglanzverdichten muss aber auch von einer anderen Seite betrachtet werden.
Durch das stundenlange Verdichten findet eine Gefügeveränderung statt. Ob hin zum positiven
Oder zum Negativen bleibt mal dahingestellt. Mikroskopisch untersucht hat dies bislang noch
Niemand so richtig. Tatsache ist allerdings, dass ein Teilegutachten/ ABE / Materialgutachten nicht
für ein behandeltes Rad erstellt wurde und somit seine Gültigkeit verliert oder verlieren könnte.
Dabei spielt es keine Rolle, ob dies ein TÜV- Prüfer merkt oder nicht.
Das gleiche gilt für die nachträgliche Pulverbeschichtung. Auch hier ist eine Gefügeveränderung durch
Temperaturbehandlung nicht auszuschließen, somit verliert auch in diesem Fall das Gutachten/ ABE
seine Gültigkeit.
Durch das stundenlange Verdichten findet eine Gefügeveränderung statt. Ob hin zum positiven
Oder zum Negativen bleibt mal dahingestellt. Mikroskopisch untersucht hat dies bislang noch
Niemand so richtig. Tatsache ist allerdings, dass ein Teilegutachten/ ABE / Materialgutachten nicht
für ein behandeltes Rad erstellt wurde und somit seine Gültigkeit verliert oder verlieren könnte.
Dabei spielt es keine Rolle, ob dies ein TÜV- Prüfer merkt oder nicht.
Das gleiche gilt für die nachträgliche Pulverbeschichtung. Auch hier ist eine Gefügeveränderung durch
Temperaturbehandlung nicht auszuschließen, somit verliert auch in diesem Fall das Gutachten/ ABE
seine Gültigkeit.