12.11.2017, 16:43
(12.11.2017, 11:40)maex10 schrieb: Die Lichter mit Dot Nummer sind nicht zulässig weil sie nicht asymetrisch leuchten.
Aber schon die C6 und mit Sicherheit die C5 hatten schon asymmetrisches Abblendlicht. Wäre es nicht so könnte man die Scheinwerfer nämlich genau so für Linksverkehr verwenden. Es gab bei der C6 aber Scheinwerfer für Linksverkehr. Das Problem war die Hell/Dunkelgrenze, war auch so in den Papieren geschrieben.
Wenn der US-Scheinwerfer eine E-Nummer hat dann passt alles, ansonsten braucht man normalerweise neue Scheinwerfer. Weil heute wird man da kein Auge mehr zudrücken.