16.08.2017, 15:09
Hallo für alle Interessierten,
man solls nicht glauben, es gibt doch noch nette und zugängliche TÜV-Mitarbeiter in Hessen...;-))), hatte die Hoffnung schon fast aufgegeben.
Ich habe heute einen 4 h-Ritt (inkl. Wartetzeit natürlich) hinter mich gebracht beim TÜV Hessen und ich habe das MOMO Lenkrad Typ D32 (KBA-Nr: 70142) in Verbindung mit Nabe A2702 eingetragen bekommen.
Was den Prüfer beeindruckt hatte, daß ich eine mit Foto´s dokumentierte Demontage des ursprünglichen Original- Lenkrades und eine Montage des neuen Lenkrades dabei hatte, auf der alle Bezeichnungen und Arbeitsschritte zu sehen waren. Dem Prüfer ging es, weil keine ABE für die Nabe verfügbar, auch um den Umbau der Spannfeder für die Horizontalverstellung, die auch gleichzeitig den Kontakt für die Hupe übernimmt sowie die Spanneinheit für die Horizontalverstellung, ob das alles wieder korrekt montiert wurde. Ich denke, sonst wäre es schwierig geworden. Nach Prüfung der kompletten Verstellmöglichkeiten (horizontal und vertikal) sowie Erreichbarkeit Bedienelemente, Sichtbarkeit des Displays usw. und einer Probefahrt hat er dann der Eintragung mit Einzelabnahme zugestimmt. Hat aber auch geäußert, ein kleineres Lenkrad als Durchmesser 320mm hätte er nicht freigegeben. Aber das war ja auch hier in anderen Beiträgen schon angesprochen worden zu ähnlichen Themen.
Bei der Gelegenheit habe ich auch gleich 20 mm Distanzscheiben von SCC Fahrzeugtechnik mit eintragen lassen. Hier mein Dank für die Unterstützung der Fa. SCC, die mir alle Gutachten und alle/alte Dokumentationen zur Verfügung gestellt haben.
Und weil alles so glatt lief und ich dem Prüfer auch Gutachten/ABE bzw. Verfügbarkeit bereits seit 1994 für alle Teile vorlegen/belegen konnte, gilt es auch als zeitgenössisches Zubehör, was auch für die H-Zulassung anerkannt und nicht wieder ausgetragen wird. Ist sogar separat vermerkt worden.
Ich denke aber, ich hatte auch echt Glück mit dem Prüfer, der nen guten Tag gehabt hat und der Corvetten toll findet. Es hätte auch anders kommen können, wie auch mir schon zu oft passiert..., brauchste nur an einen kommen, der US-Cars nicht positiv gegenübersteht..., der lässt Dich eiskalt wieder abfahren...
Einziger Haken, weil ich im netten Hessenland wohne, muß ich den ganzen Kram jetzt nach Marburg schicken für Antrag auf Zuteilung der Betriebserlaubnis nach $21 StVZO zur Eintragungsfreigabe, mit der ich dann zur Zulassungsstelle wandern muß, um die Eintragung in den KFZ-Papieren vorzunehmen.
Der ganze Spaß hat mich dann zwar €123 für Einzelabnahme und nen halben Tag Nerven gekostet, und wird mich weitere Gebühren in Marburg und auf der Zulassungsstelle kosten, aber das isses mir wert...;-))) Es fährt sich mit ruhigerem Gewissen...;-))))
Sorry, falls es dem Ein-oder Anderen zu viel der ausführlichen Darstellung ist, aber vielleicht hilft es anderen C4-Kollegen in ähnlichen Vorhaben.
Viele Grüße
René
man solls nicht glauben, es gibt doch noch nette und zugängliche TÜV-Mitarbeiter in Hessen...;-))), hatte die Hoffnung schon fast aufgegeben.
Ich habe heute einen 4 h-Ritt (inkl. Wartetzeit natürlich) hinter mich gebracht beim TÜV Hessen und ich habe das MOMO Lenkrad Typ D32 (KBA-Nr: 70142) in Verbindung mit Nabe A2702 eingetragen bekommen.
Was den Prüfer beeindruckt hatte, daß ich eine mit Foto´s dokumentierte Demontage des ursprünglichen Original- Lenkrades und eine Montage des neuen Lenkrades dabei hatte, auf der alle Bezeichnungen und Arbeitsschritte zu sehen waren. Dem Prüfer ging es, weil keine ABE für die Nabe verfügbar, auch um den Umbau der Spannfeder für die Horizontalverstellung, die auch gleichzeitig den Kontakt für die Hupe übernimmt sowie die Spanneinheit für die Horizontalverstellung, ob das alles wieder korrekt montiert wurde. Ich denke, sonst wäre es schwierig geworden. Nach Prüfung der kompletten Verstellmöglichkeiten (horizontal und vertikal) sowie Erreichbarkeit Bedienelemente, Sichtbarkeit des Displays usw. und einer Probefahrt hat er dann der Eintragung mit Einzelabnahme zugestimmt. Hat aber auch geäußert, ein kleineres Lenkrad als Durchmesser 320mm hätte er nicht freigegeben. Aber das war ja auch hier in anderen Beiträgen schon angesprochen worden zu ähnlichen Themen.
Bei der Gelegenheit habe ich auch gleich 20 mm Distanzscheiben von SCC Fahrzeugtechnik mit eintragen lassen. Hier mein Dank für die Unterstützung der Fa. SCC, die mir alle Gutachten und alle/alte Dokumentationen zur Verfügung gestellt haben.
Und weil alles so glatt lief und ich dem Prüfer auch Gutachten/ABE bzw. Verfügbarkeit bereits seit 1994 für alle Teile vorlegen/belegen konnte, gilt es auch als zeitgenössisches Zubehör, was auch für die H-Zulassung anerkannt und nicht wieder ausgetragen wird. Ist sogar separat vermerkt worden.
Ich denke aber, ich hatte auch echt Glück mit dem Prüfer, der nen guten Tag gehabt hat und der Corvetten toll findet. Es hätte auch anders kommen können, wie auch mir schon zu oft passiert..., brauchste nur an einen kommen, der US-Cars nicht positiv gegenübersteht..., der lässt Dich eiskalt wieder abfahren...
Einziger Haken, weil ich im netten Hessenland wohne, muß ich den ganzen Kram jetzt nach Marburg schicken für Antrag auf Zuteilung der Betriebserlaubnis nach $21 StVZO zur Eintragungsfreigabe, mit der ich dann zur Zulassungsstelle wandern muß, um die Eintragung in den KFZ-Papieren vorzunehmen.
Der ganze Spaß hat mich dann zwar €123 für Einzelabnahme und nen halben Tag Nerven gekostet, und wird mich weitere Gebühren in Marburg und auf der Zulassungsstelle kosten, aber das isses mir wert...;-))) Es fährt sich mit ruhigerem Gewissen...;-))))
Sorry, falls es dem Ein-oder Anderen zu viel der ausführlichen Darstellung ist, aber vielleicht hilft es anderen C4-Kollegen in ähnlichen Vorhaben.
Viele Grüße
René