15.06.2017, 15:28
Einem substantiierten und schlüssigen Klagevortrag aber auch nicht. Wenn Mängel an einer Kaufsache festgestellt werden, die nachweislich sind und nicht abgestellt werden, na dann....... steht im Prinzip nur noch zwischen einem Anspruch und dem Urteil die im Prozessrisiko verbleibenden Ungewissheit.