07.04.2017, 21:58
Du hast zwar eine Freigabe vom Reifenhersteller.Die bezieht sich aber nur auf die Geschwindigkeitsfreigabe.
Die Abrollumfänge vorne/hinten müssen mit Gutachten belegt werden.
Die funktionierenden Abrollumfangdifferenzen kennt der Reifenhersteller nicht!!!!!
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