20.09.2004, 23:42
Nach meinen Informationen beläuft sich die Bagatellgrenze, unter der man in einem Kaufvertrag noch von "unfallfrei" sprechen darf, bei 150 Euro. Die Angabe, dass man erst dann von einem Unfall sprechen muss, wenn ein Teil ausgetauscht wurde, halte ich für falsch. Man kann Unfallschäden ja auch mit Ausbeulen und Spachteln und nicht nur mit Austauschteilen reparieren.
Diese Infos stammen nicht aus Stammtischgesprächen, sondern aus der Erfahrung von über 25 verkauften und gekauften Gebrauchtwagen und der Verfolgung von dementsprechenden Urteilen in einschlägigen Zeitschriften wie ADAC-Motorwelt, Auto Motor & Sport usw.; leider kann ich jetzt nicht auf entsprechende Urteile mit Aktenzeichen verweisen. Vielleicht meldet sich hier noch ein Jurist, der Zugriff zu entsprechenden Quellen hat.
Diese Infos stammen nicht aus Stammtischgesprächen, sondern aus der Erfahrung von über 25 verkauften und gekauften Gebrauchtwagen und der Verfolgung von dementsprechenden Urteilen in einschlägigen Zeitschriften wie ADAC-Motorwelt, Auto Motor & Sport usw.; leider kann ich jetzt nicht auf entsprechende Urteile mit Aktenzeichen verweisen. Vielleicht meldet sich hier noch ein Jurist, der Zugriff zu entsprechenden Quellen hat.
Gruß, Midnight-Cruiser
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