05.12.2016, 22:45
Zitat:Original von V10BOY
Wie lange ist denn so ein Gutachten gültig???
Du schreibst ruckartige Veränderung der Preise.
Angenommen im Gutachten steht 100,jetzt geht's aber grade ruckartig Richtung 80.
cu.Ulli
Die Höchstentschädigungsleistung im Versicherungsfall ist der Wiederbeschaffungswert. Dieser beinhaltet die Summe, die aufzuwenden ist, um zum Schadeneintritt bei einem seriösen Händler ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. So die Definition. Jetzt habe ich Dir vor 3 Jahren ein Wertgutachten über 50000€ gemacht. Zum Schadenzeitpunkt sind innerhalb der letzten 3 Jahre die Preise für vergleichbare Fahrzeuge auf 80000€ gestiegen. Du bekommst also nichts vergleichbares. Dann wirst Du möglicherweise anwaltlich unterstützt zusehen, Dein Dir per Definition zugesagtes Geld zu bekommen. Unabhängig von meinem damaligen Gutachten. Oder? Und andersrum funktioniert es genauso. Sollten die Preise niedrig sein, wird der Versicherer einen Teufel tun und mehr entschädigen als er muss. Die Entschädigung wird immer zum Schadentag konkret ermittelt. Ich käme dann als Dein Gutachter bei der niedrigeren Marktlage auch nur zu einem kleineren Ergebnis.
@ JR: Das oben geschilderte gilt für das Haftpflichtrecht. Bei Kasko wird meistens die bei Deinem Versicherer per Gutachten hinterlegte Höchstsumme, für die Du ja auch nur Prämie bezahlt hast, entschädigt. Ist Vertragsrecht. Lies mal Deine AKB! Überversicherung gibt's nicht. Du versicherst ein Auto, kein Geld. Häufig sind bei Schwankungen des Wertes bis zu 10 % inkludiert. Hängt aber vom jeweiligen Vertrag ab.
Viele Grüße
Martin
Martin
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