04.12.2016, 16:29
Gutsherrenart - definitiv... Anlage 4 der Fahrzeugzulassungsverordnung:
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für: a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm (https://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm)
Da steht nix von "Mindestbreite", nur die Höhe ist auf 110 mm festgelegt. Und da steht auch nix von "Engschrift verboten"...
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für: a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm (https://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm)
Da steht nix von "Mindestbreite", nur die Höhe ist auf 110 mm festgelegt. Und da steht auch nix von "Engschrift verboten"...
Viele Grüße, Martin
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