15.09.2004, 00:44
Zitat:Die ABE muß man mitführen ,so ist es zumindest bei den Dieselkatanlagen.
Die ABE muß nicht mehr mitgeführt werden, da die Änderung ja in die Papiere eingetragen ist. Aufheben zu hause würde ich sie aber trotzdem.
Zitat:Achtung, das folgende soll kein Aufruf zur Steuerhinterziehung sein, aber wenn ich mir das Prozedere nochmal durch den Kopf gehen lasse, dann könnte man auch eine LT-1, ZR-1 oder L83 mit dem Kit umschlüsseln.
Das geht aber nur solange gut, wie die Einbauwerkstatt des Vertrauens alle Augen zudrückt bzw. der abnehmende TÜV'ler nicht die Motorleistungen zwischen ABE Und Fahrzeugpapieren vergleicht. Spätestens dann ist wohl Feierabend. Aber der Versuch, sich da durchzuschlängeln, ists allemal wert.
Gruß, Midnight-Cruiser
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