07.06.2016, 20:38
Zitat:Original von the-transporter
Hallo cooper
Wenn diese mir im Fall nicht helfen kann, gibt es in der Schweiz gute Konsumentenmagazine und Zeitschriften...
Tip von mir: die würde ich gegenüber der Garage nicht im Ansatz erwähnen. Sonst wird es heikel.
Gruss Sani
Nachtrag: die Garantieansprüche verfallen bei vorzeitiger Meldung an den Verkäufer nicht. Hat er Kenntnis vor Ablauf der Garantiezeit, muss er dafür gerade stehen.