29.03.2016, 23:08
Das EZ bezog sich auf die Fahrzeugtypzulassung, für die ab dann EU5 vorgeschrieben war, und nicht auf einzelne "Haldenfahrzeuge", die nach längerer Standzeit irgendwann später zum ersten Mal angemeldet werden.
Gruß
Wutzer
Gruß
Wutzer
Optimismus basiert meist auf einem Mangel an Informationen !