01.10.2015, 16:57
Ja die allermeisten Gericht gehen in solchen Fällen von einer Wesentlichkeitsgrenze von 10% Abweichung aus.
So ein OLG- oder BGH-Richter mit seinem Bluetec Daimler kann es nicht als wesentlich nachvollziehen, daß es jemanden interessiert, ob ein Straßenauto 295 oder 310 fährt. Beim Spritverbrauch sind sie da noch eher geneigt, die Grenze der notwendigen Abweichung zur Feststellung eines Mangels niedriger zu halten, teils bei 5%.
Gruß
Edgar
So ein OLG- oder BGH-Richter mit seinem Bluetec Daimler kann es nicht als wesentlich nachvollziehen, daß es jemanden interessiert, ob ein Straßenauto 295 oder 310 fährt. Beim Spritverbrauch sind sie da noch eher geneigt, die Grenze der notwendigen Abweichung zur Feststellung eines Mangels niedriger zu halten, teils bei 5%.
Gruß
Edgar