27.08.2015, 15:29
Der BMW war ein M3.
Ekkhardt, wenn der Weg so läuft, wie von Dir beschrieben, hat der Anwalt des Käufers was falsch gemacht. So ein selbständiges Beweisverfahren, in dem ein neutraler, vom Gericht bestellter SV begutachtet, vielleicht auch mit Ausbau des Motors, führt man im Schutze einer RSV. Sonst läßt man wegen des Kostenrisikos die Finger davon.
Gruß
Edgar
Ekkhardt, wenn der Weg so läuft, wie von Dir beschrieben, hat der Anwalt des Käufers was falsch gemacht. So ein selbständiges Beweisverfahren, in dem ein neutraler, vom Gericht bestellter SV begutachtet, vielleicht auch mit Ausbau des Motors, führt man im Schutze einer RSV. Sonst läßt man wegen des Kostenrisikos die Finger davon.
Gruß
Edgar