27.08.2015, 00:28
Wir haben vor einiger Zeit die Rückabwicklung eines BMW vor dem Landgericht Wuppertal durchgefochten.
Dort hatte der SV eine Abweichung von der beworbenen Leistung von 15,50 Prozent festgestellt, wobei es dann streitig war wie hoch der Korrekturfaktor bei der Messung sein muss, BMW ging von 4,4 Prozent aus, der SV von 1 Prozent.
Die Kammer des LG Wuppertal ließ aber auch die sich aus den 4,4 Prozent ergebenden 10,95 Prozent als ausreichend gelten, um eine erhebliche Pflichtverletzung zu begründen.
Die Kammer formulierte wie folgt:
"Bei dem vom Kläger erworbenen Fahrzeug handelt es sich um ein besonders hochwertiges, sportliches Fahrzeug, bei dem die Motorleistung aus Käufersicht von besonderer Bedeutung ist. Der Käufer erwartet bei einem solchen Wagen in besonderem Maße, schnell beschleunigen und fahren zu können. Von einem Fahrzeug, das aus solchem Grund erworben wird, darf der Käufer erwarten, dass die tatsächliche Motorleistung nicht um 10,95 Prozent hinter der vertraglich vereinbarten Leistung zurückbleibt"
@Ulli
Da wird kein Motor ausgebaut und eingeschickt. Da wird ein selbstständiges Beweisverfahren gemacht und ein SV begutachtet das Leistungsniveau.
Und natürlich wird dann das komplette Auto rückabgewickelt und nicht der Motor getauscht.
Gruß
Edgar
Dort hatte der SV eine Abweichung von der beworbenen Leistung von 15,50 Prozent festgestellt, wobei es dann streitig war wie hoch der Korrekturfaktor bei der Messung sein muss, BMW ging von 4,4 Prozent aus, der SV von 1 Prozent.
Die Kammer des LG Wuppertal ließ aber auch die sich aus den 4,4 Prozent ergebenden 10,95 Prozent als ausreichend gelten, um eine erhebliche Pflichtverletzung zu begründen.
Die Kammer formulierte wie folgt:
"Bei dem vom Kläger erworbenen Fahrzeug handelt es sich um ein besonders hochwertiges, sportliches Fahrzeug, bei dem die Motorleistung aus Käufersicht von besonderer Bedeutung ist. Der Käufer erwartet bei einem solchen Wagen in besonderem Maße, schnell beschleunigen und fahren zu können. Von einem Fahrzeug, das aus solchem Grund erworben wird, darf der Käufer erwarten, dass die tatsächliche Motorleistung nicht um 10,95 Prozent hinter der vertraglich vereinbarten Leistung zurückbleibt"
@Ulli
Da wird kein Motor ausgebaut und eingeschickt. Da wird ein selbstständiges Beweisverfahren gemacht und ein SV begutachtet das Leistungsniveau.
Und natürlich wird dann das komplette Auto rückabgewickelt und nicht der Motor getauscht.
Gruß
Edgar