19.05.2015, 10:54
Zitat:Original von Tom V
hier hat keiner ein Foto gezeigt, weder das vom tatsächlichen Unfallfahrzeug, noch das was der Händler dem Anfragenden gezeigt hat.
Ich bezweifle dass hier jemand anhand eines Fotos die tatsächliche Schadenshöhe, geschweige denn die tatsächlich aufgebrachten Wiederherstellungskosten beurteilen kann.
Dass der Händler den Unfall, zumindest in der Mobile.de Anzeige verschweigt, steht ja außer Frage.
Die Frage ist: muss er das? (ich weiß nicht wie da die Rechtslage ist)
Reicht es wenn er es ungefragt einem Interessenten mitteilt?
Nächste Frage: kann man ihm einen Strick draus drehen wenn er die Schadenshöhe laut Gutachten gar nicht kennt und eine wesentlich niedrigere Schadenshöhe vorgibt? (nur eine Annahme....)
Ich sehe hier nur ein Problem , wenn der Kunde das Aute per Inserat vorab anzahlen will oder so.
Spätestens dann MUSS der VK die Katze aus dem Sack lassen, zumindest das was er weiß.
Wie gesagt, das fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie die Vorenthaltung maßgeblicher Infos berechtigen zum Wandel.
....An einem neulich in den Medien gegangenen Fall, der vor dem BGH entschieden wurde, wo ein Händler aus Lindau meine Kundin aus Wangerooge beschissen hat und nun vom BGH es schwarz auf weiss hat, das er das Auto zurücknehmen muß, war ich nicht ganz unbeteiligt.