19.05.2015, 10:05
hier hat keiner ein Foto gezeigt, weder das vom tatsächlichen Unfallfahrzeug, noch das was der Händler dem Anfragenden gezeigt hat.
Ich bezweifle dass hier jemand anhand eines Fotos die tatsächliche Schadenshöhe, geschweige denn die tatsächlich aufgebrachten Wiederherstellungskosten beurteilen kann.
Dass der Händler den Unfall, zumindest in der Mobile.de Anzeige verschweigt, steht ja außer Frage.
Die Frage ist: muss er das? (ich weiß nicht wie da die Rechtslage ist)
Reicht es wenn er es ungefragt einem Interessenten mitteilt?
Nächste Frage: kann man ihm einen Strick draus drehen wenn er die Schadenshöhe laut Gutachten gar nicht kennt und eine wesentlich niedrigere Schadenshöhe vorgibt? (nur eine Annahme....)
Ich bezweifle dass hier jemand anhand eines Fotos die tatsächliche Schadenshöhe, geschweige denn die tatsächlich aufgebrachten Wiederherstellungskosten beurteilen kann.
Dass der Händler den Unfall, zumindest in der Mobile.de Anzeige verschweigt, steht ja außer Frage.
Die Frage ist: muss er das? (ich weiß nicht wie da die Rechtslage ist)
Reicht es wenn er es ungefragt einem Interessenten mitteilt?
Nächste Frage: kann man ihm einen Strick draus drehen wenn er die Schadenshöhe laut Gutachten gar nicht kennt und eine wesentlich niedrigere Schadenshöhe vorgibt? (nur eine Annahme....)
Grüße
Thomas
Thomas