21.04.2015, 23:59
Hallo Alpinafahrer,
Werner hat, wie immer, recht. Ich hatte dasselbe Problem mit den Felgen auch ohne die Bremse (der Umbau kam erst später).
Da die Felgen auf der C6 homologiert sind, gibt es natürlich auch kein Gutachten, oder ähnliches.
Meinen Leidensweg und die Lösung findest Du hier:
https://www.corvetteforum.de/thread.php?...r=0&page=2
Zusammengefasst, eigentlich ist es von den Felgen her kein Problem. Alle Werte die man berechnen kann/muss (Abrollumfang etc.) bleiben im Toleranzbereich. Dass es originale C6 Felgen (keine Repros) sind, konnte ich anhand der eingeprägten Nummer in Verbindung mit dem GM Teilekatalog nachweisen. Einzig was bleibt ist der Unterschied der Traglast der Hinterachse, die bei der C5 höher ist, als bei der C6 (vorne geht's). Hier hat mein Prüfer auch gezickt.
Sein Kollege kam aber auf die Idee das Fahrzeug mit maximaler Zuladung zu verwiegen und die Achslast der C6 an der Hinterachse wird selbst bei voller Beladung der C5 bei Weitem nicht erreicht.
Das Wiegeprotokoll, welches ich für den TÜV erstellt habe findest Du auch in dem betreffendem Thread. Natürlich war eine Einzelabnahme nach §21 fällig und weil es so lange gebraucht hat, bis der TÜV-Mann alle Werte der C5 und C6 verglichen hat, waren am Ende alleine für den TÜV fast 300€ fällig.
Aber selbst die Bündelungsbehörde in Marburg-Biedenkopf (in Hessen dem TÜV übergeordnet und prüft die TÜV-Gutachten noch einmal) hat diese Eintragung genehmigt. Also grundsätzlich geht es, der Mann muss sich halt nur die Arbeit machen und die WVTA's (Europäische Homologationspapiere) Punkt für Punkt vergleichen.
Viele Grüße,
Achim
Werner hat, wie immer, recht. Ich hatte dasselbe Problem mit den Felgen auch ohne die Bremse (der Umbau kam erst später).
Da die Felgen auf der C6 homologiert sind, gibt es natürlich auch kein Gutachten, oder ähnliches.
Meinen Leidensweg und die Lösung findest Du hier:
https://www.corvetteforum.de/thread.php?...r=0&page=2
Zusammengefasst, eigentlich ist es von den Felgen her kein Problem. Alle Werte die man berechnen kann/muss (Abrollumfang etc.) bleiben im Toleranzbereich. Dass es originale C6 Felgen (keine Repros) sind, konnte ich anhand der eingeprägten Nummer in Verbindung mit dem GM Teilekatalog nachweisen. Einzig was bleibt ist der Unterschied der Traglast der Hinterachse, die bei der C5 höher ist, als bei der C6 (vorne geht's). Hier hat mein Prüfer auch gezickt.
Sein Kollege kam aber auf die Idee das Fahrzeug mit maximaler Zuladung zu verwiegen und die Achslast der C6 an der Hinterachse wird selbst bei voller Beladung der C5 bei Weitem nicht erreicht.
Das Wiegeprotokoll, welches ich für den TÜV erstellt habe findest Du auch in dem betreffendem Thread. Natürlich war eine Einzelabnahme nach §21 fällig und weil es so lange gebraucht hat, bis der TÜV-Mann alle Werte der C5 und C6 verglichen hat, waren am Ende alleine für den TÜV fast 300€ fällig.
Aber selbst die Bündelungsbehörde in Marburg-Biedenkopf (in Hessen dem TÜV übergeordnet und prüft die TÜV-Gutachten noch einmal) hat diese Eintragung genehmigt. Also grundsätzlich geht es, der Mann muss sich halt nur die Arbeit machen und die WVTA's (Europäische Homologationspapiere) Punkt für Punkt vergleichen.
Viele Grüße,
Achim
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