05.04.2015, 21:44
Hallöchen,
kleine Erklärung zum Schweizer Fahrzeugausweis:
-Normalerweise haben CH-Fzg-Ausweise kein Ablaufdatum, aber es könnte sich um einen alten
Tagesschilder-Ausweis handeln. (ist ja von Annodazumal)
-Typenschein "X" heisst soviel wie, ist ein Direktimport mit Einzelabnahme deshalb X und keine Typenscheinnummer.
Das heisst aber auch, dass da noch ein Zollformular rumgeistern sollte. Ein sogenanntes Formular 13.20A.
Auf diesem Zollformular werden bei Direktimporten alle möglichen Dinge vermerkt, auch der Tachostand!
Das 13.20 wird nur in dem Strassenverkehrsamt aufgehoben, wo das Auto erstmalig zugelassen wurde
oder beim damals verkaufenden Händler.
-Falls die auf dem Ausweis eingetragene Dame die Besitzerin (erstbesitzerin) des Wagens ist, denke ich
kann man von Tachomanipulation absehen und die Meilen als Tatsache anerkennen. Ich sag nur Jg.`43.
-Die Verkäuferin soll doch mal eine Aktuelle Ausweiskopie schicken, da diese ja aus `89 ist. Da müsste ja
noch eine sein die im Jahr 2000 Ungültig gestempelt wurde.(In der Schweiz werden Fzg Ausweise mit einem
Stempel "Ungültig" gemacht wenn das Fzg ausser Betrieb genommen wird.)
-Eine Super Quelle ist auch immer das Abgasdokument, weil da auch immer Händler und Datum draufstehen.
Dieses sollte im Wagen sein eventuell auch der letzte Fahrzeugausweis....
Grüsse aus der Schweiz,
Urs
kleine Erklärung zum Schweizer Fahrzeugausweis:
-Normalerweise haben CH-Fzg-Ausweise kein Ablaufdatum, aber es könnte sich um einen alten
Tagesschilder-Ausweis handeln. (ist ja von Annodazumal)
-Typenschein "X" heisst soviel wie, ist ein Direktimport mit Einzelabnahme deshalb X und keine Typenscheinnummer.
Das heisst aber auch, dass da noch ein Zollformular rumgeistern sollte. Ein sogenanntes Formular 13.20A.
Auf diesem Zollformular werden bei Direktimporten alle möglichen Dinge vermerkt, auch der Tachostand!
Das 13.20 wird nur in dem Strassenverkehrsamt aufgehoben, wo das Auto erstmalig zugelassen wurde
oder beim damals verkaufenden Händler.
-Falls die auf dem Ausweis eingetragene Dame die Besitzerin (erstbesitzerin) des Wagens ist, denke ich
kann man von Tachomanipulation absehen und die Meilen als Tatsache anerkennen. Ich sag nur Jg.`43.
-Die Verkäuferin soll doch mal eine Aktuelle Ausweiskopie schicken, da diese ja aus `89 ist. Da müsste ja
noch eine sein die im Jahr 2000 Ungültig gestempelt wurde.(In der Schweiz werden Fzg Ausweise mit einem
Stempel "Ungültig" gemacht wenn das Fzg ausser Betrieb genommen wird.)
-Eine Super Quelle ist auch immer das Abgasdokument, weil da auch immer Händler und Datum draufstehen.
Dieses sollte im Wagen sein eventuell auch der letzte Fahrzeugausweis....
Grüsse aus der Schweiz,
Urs
Fahrzeuge Aktuell:
Chevrolet Corvette ZR-1 1990
Chevrolet Corvette C7 (Rot und jetzt auch etwas Aufgeblasen..)
Dodge Challenger SRT
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