28.10.2014, 15:13
Zitat:Original von RainerW
...ist eigentlich ziemlich einfach: Lt. §57 StVZO darf der Tachometer (ab einer Geschwindigkeit von 50 km/h) maximal 7% des Skalenwertes mehr anzeigen.
Eine Abweichung nach unten (Minderanzeige) ist nicht zulässig.
In der Praxis gehen Tachos (auch digitale) bei Vmax zwischen 5-7% falsch.
Wenn ein Fahrzeug also mit z.B. 292 km/h eingetragen ist, kann der Tacho bei Vmax etwa knapp 313 km/h anzeigen.
Das ist nicht ganz richtig. Es stimmt dass der Tacho niemals zu wenig anzeigen darf.
Bei Fahrzeugen deren Höchstgeschwindigkeit mehr als 150 km/h beträgt wird die Geschwindigkeit bei 40, 80 und 120 km/h gemessen.
V1 ist die angezeigte Geschwindigkeit
V2 ist die tatsächliche Geschwindigkeit
0 < (V1 - V2) < 0,1 x V2 + 4 km/h
Diese Formel gilt bei der Homologationsmessung.
Bei der Serienüberprüfung gilt:
0 < (V1 - V2) < 0,1 x V2 + 6 km/h
VG Olli