18.07.2014, 19:25
René schrieb:
"Ich denke, grundsätzlich ist erst mal alles "verboten" was nicht grundsätzlich erlaubt ist... also möglicherweise auch das Knicken von Nummernschildern."
Es ist anders herum. Im Recht gilt grundsätzlich alles als erlaubt, was nicht verboten ist.
Grüße
Axel
"Ich denke, grundsätzlich ist erst mal alles "verboten" was nicht grundsätzlich erlaubt ist... also möglicherweise auch das Knicken von Nummernschildern."
Es ist anders herum. Im Recht gilt grundsätzlich alles als erlaubt, was nicht verboten ist.
Grüße
Axel
Axel Pfeiffer