19.06.2014, 21:23
Zitat:Original von JR
Ich zitiere mal aus dem TÜV-Giutachten meiner 81er C3, die vor zwei Monaten ihre Vollabnahme hatte, die auch bei der bekannt strengen hessischen Bündelungsbehörde anstandslos durchgegangen ist und von der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen wurde:
"Blinker vorn, hintere Beleuchtungseinrichtung, Sicherheitsgurte, Verglasung ohne gültiges Prüfzeichen, in etwa Wirkung durch Sichtprüfung nachgewiesen."
Dafür war noch nicht mal eine Ausnahmegenehmigung notwendig.
Dem steht das gegenüber, was der TÜV offiziell auf seiner Internetseite als "Importfahrzeug-Richtlinie" schreibt:
"Rückstrahler | umrüsten oder zusätzlicher RS mit E-Prüfzeichen nachrüsten | nur Farbe rot möglich "
Bei anderen Dingen wie Bremsleuchten ist eine Außnahme (Etwa-Wirkung) möglich. Ist also mal alles wieder extrem davon Abhängig, welcher Prüfer sich das Auto anschaut...
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Nur das wir uns nicht falsch verstehen: Ich finde es auch schwachsinnig mit dem E-Prüfzeichen auf den Reflektoren und würde am liebsten alles am Auto so lassen wie es ist... Ich habe aber nunmal meinen Experten für die C1 gefunden und bei dem kommt der Prüfer ins Haus - und er kann sich nicht aussuchen, wer da kommt und was der dann von den Fahrzeugen fordert.
@Dragonheart: Ich kleb nichts zusätzlich hin und Winkel kommen sicher auch nicht ans Auto. Entweder richtig.... oder... richtig!
![sich vor Lachen auf dem Boden wälzen sich vor Lachen auf dem Boden wälzen](https://www.corvetteforum.de/images/smilies/icon_lachtot.gif)
Falls dennoch jemand von den C1lern zufälligerweise die Abmessungen des Reflektors hat, wäre ich sehr dankbar.
Gruß,
Tobi