10.06.2014, 20:27
Wenn sie hier nicht zugelassen war, dann war sie aber schon woanders zugelassen, oder? Die EZ wird dann aus den bisherigen Papieren übernommen. Und sofern sie nicht die besagten vier Jahre rumgestanden hat und die EZ vor dem 01.01.1991 liegt, muss dieser Unfug auch nicht nachgerüstet werden.
cu ulf
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