19.07.2013, 21:49
Sei froh, dass in den Papieren diese "Ausnahmegenehmigung" drin steht, heute wird das häufiger nicht mehr eingetragen.
Das ging aber nicht per Anruf, das wurde alles beamtengerecht schriftlich gemacht. Ideal wäre es, wenn der Besitzer diese Ausnahmegenehmigung auch noch schriftlich hat. Bei meiner hatte er die nicht mehr und bei der ausstellenden Behörde wird sowas nach 10 Jahren vernichtet...
Das reduziert trotzdem die Probleme beim TÜV ungemein...
Das ging aber nicht per Anruf, das wurde alles beamtengerecht schriftlich gemacht. Ideal wäre es, wenn der Besitzer diese Ausnahmegenehmigung auch noch schriftlich hat. Bei meiner hatte er die nicht mehr und bei der ausstellenden Behörde wird sowas nach 10 Jahren vernichtet...
Das reduziert trotzdem die Probleme beim TÜV ungemein...
Grüßle
Jens
The difference between men and boys are the price of the toys...
Jens
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