10.07.2013, 22:33
Zitat:Original von JR
Da darf er meines Wissens nach gar nicht rein!
Korrekt, Jürgen.
Zitat:§ 60 StVZO Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
(2) .......... Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30° beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.
Gruß
Edgar