15.04.2004, 13:56
Zitat:Original von Fredi
Zitat:Original von Wesch
Dadurch, dass die Papiere des Wagens anbei lagen, kann man den Käufer nicht mehr verklagen, er hat also in gutem Glauben diesen Wagen dann rechtsmässig erworben.
Das war schon immer so:
Derjenige, der den Fahrzeugbrief in Händen hält ist der Eigentümer - nicht der, der das Auto vor der Tür stehen hat.
Daher sollte man auch immer gut auf den Fahrzeugbrief aufpassen und ihn sorgfältig verwahren.
Gruss
Horst
Nur so zur Info:
Das ist die landläufige Meinung, juristisch und in Wahrheit ist es etwas anders.
Der Fahrzeugbrief verbrieft nicht das Eigentum an einem Fahrzeug, es dokumentiert
lediglich den Halter, sonst nichts. Eigentümer wird man nur durch einen rechts-
wirksamen Kaufvorgang. Wobei der Brief hierbei eine Rolle spielt, da ohne Brief
kein "gutgläubiger Erwerb" möglich ist und es somit den Straftatbestand der
Hehlerei erfüllt.
Aber genug des Ausfluges in die weltfremde Juristerei :-)
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