01.03.2013, 18:27
Zitat:Original von DerWirre
Wir hatten hier schon einen Thread zu diesem Thema, ...
Gab es, Du meinst evtl. meinen eigenen Thread hierzu.
Zitat:Original von DerWirre
... der Tenor: Einmal innerhalb der EU korrekt verzollt, gilt für alle EU-Länder und die Zulassunsgstelle ist hieran gebunden. Es gibt aber auch andere Auffassungen.
Genau so ist es. Im worst case, wie bei mir, hieß es dann eben:
"Für die Zulassung Ihres Fahrzeuges reicht uns der französische Zollbeleg nicht. Sie müssen eine deutsche Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung beibringen." (Originalzitat Leiter Zulassungsstelle)
[Und ja, auf der Homepage meiner Zulassungsstelle findet sich exakt der Text, den JR weiter oben gepostet hat...

Und
"Für dieses Fahzeug wird Ihnen kein deutscher Zöllner, der etwas auf sich hält, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen." (Originalzitat Zollbeamter im für mich zuständigen Zollamt)
[Er hat das damit begründet, dass meine C3, als Oldtimer via Frankreich in die EU verbracht, und nebenbei bemerkt: BJ. '70, MN, Zustand '1-', kein Oldtimer im Sinne der deutschen Bestimmungen sei. Darum geht's nämlich: Die können es nicht verknuspern, dass dem deutschen Fiskus durch die etwas weniger rigide Auslegung hinsichtlich der Oldtimer-Definition in Frankreich oder Holland, ca. 25% des Fahrzeugwertes an Abgaben entgehen.]
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich drück' fkh natürlich die Daumen, dass er einen etwas schläfrigen Amtsschimmel erwischt und einfach durchsegelt. Aber eine Garantie gibt's halt leider nicht...
I used to be indecisive. Now I'm not so sure.
Nothing is foolproof to a sufficiently talented fool.
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